Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10393
BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20 (https://dejure.org/2021,10393)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2021 - 6 C 1.20 (https://dejure.org/2021,10393)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 6 C 1.20 (https://dejure.org/2021,10393)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung an ADHS

  • rewis.io
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3, Art. 12 GG
    Berufsbezogene Prüfung; Rücktritt; Dauerleiden; Chancengleichheit; ADHS

  • doev.de PDF

    Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung an ADHS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsbezogene Prüfung; Modulprüfung; Bachelorstudium; Prüfungszweck; krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; vorübergehende Beeinträchtigung; individuelle Leistungsfähigkeit; Dauerleiden; Leistungsfähigkeit prägende Beeinträchtigungen; Berufswahlfreiheit; ...

  • rechtsportal.de

    Berufsbezogene Prüfung; Modulprüfung; Bachelorstudium; Prüfungszweck; krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; vorübergehende Beeinträchtigung; individuelle Leistungsfähigkeit; Dauerleiden; Leistungsfähigkeit prägende Beeinträchtigungen; Berufswahlfreiheit; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücktritt von Prüfungen - Rücktritt wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücktritt von einer Prüfung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Dauerleiden ADHS ist kein Grund für einen Prüfungsrücktritt

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3, Art. 12 GG
    Berufsbezogene Prüfung; Rücktritt; Dauerleiden; Chancengleichheit; ADHS

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 171, 334
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48 und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 ; Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84, vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f. und vom 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176 S. 133 f.).

    Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es mit Blick auf den Prüfungszweck, über derartige Leistungsmängel hinwegzusehen und die der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Prüfungsleistung unberücksichtigt zu lassen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. August 1968 - 7 B 23.68 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 34 S. 3 f., vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 und vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).

    Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit gebietet nicht, dem Prüfling schon bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs die Möglichkeit einer erneuten Prüfung offenzuhalten, weil er insoweit nicht von den ihm zurechenbaren Risiken im Hinblick auf ungewisse Möglichkeiten einer späteren Heilung oder Symptomfreiheit entlastet werden muss (so bereits zu Dauerleiden mit erheblichen Schwankungen: BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f.).

  • BVerwG, 03.07.1995 - 6 B 34.95

    Klage gegen das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung in der zahnärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48 und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 ; Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84, vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f. und vom 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176 S. 133 f.).

    Nicht erfasst sind Beeinträchtigungen der individuellen Leistungsfähigkeit aufgrund von Prüfungsstress und Examenspsychosen, da sie ihre Ursache in der Persönlichkeit des Prüflings haben, dem allgemeinen Lebensrisiko bzw. dem Risikobereich des Prüflings zugerechnet werden und die Folgen derartiger Beeinträchtigungen für die Prüfungsleistungen nicht quantifizierbar sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48; vom 6. Juli 1979 - 7 C 26.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 116 S. 185 und vom 28. November 1980 - 7 C 54.78 - BVerwGE 61, 211 ; Beschluss vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).

    Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es mit Blick auf den Prüfungszweck, über derartige Leistungsmängel hinwegzusehen und die der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Prüfungsleistung unberücksichtigt zu lassen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. August 1968 - 7 B 23.68 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 34 S. 3 f., vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 und vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).

  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Da die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes dem Prüfling im Vergleich zu den anderen Prüflingen eine weitere Chance zur Erbringung des Befähigungsnachweises eröffnet, darf die Anwendung der Rücktrittsregelung zu keiner gegenüber den anderen Prüflingen ungerechtfertigten Bevorzugung und nicht zu ungleichen Erfolgschancen führen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 47 f. und vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ).

    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48 und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 ; Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84, vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f. und vom 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176 S. 133 f.).

    Nicht erfasst sind Beeinträchtigungen der individuellen Leistungsfähigkeit aufgrund von Prüfungsstress und Examenspsychosen, da sie ihre Ursache in der Persönlichkeit des Prüflings haben, dem allgemeinen Lebensrisiko bzw. dem Risikobereich des Prüflings zugerechnet werden und die Folgen derartiger Beeinträchtigungen für die Prüfungsleistungen nicht quantifizierbar sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48; vom 6. Juli 1979 - 7 C 26.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 116 S. 185 und vom 28. November 1980 - 7 C 54.78 - BVerwGE 61, 211 ; Beschluss vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Zudem müssen die Prüfer an die gezeigten Prüfungsleistungen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab ohne Rücksicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Prüflings anlegen, um aufgrund von Bewertungsrelationen zwischen den Leistungen die für die Notenbildung unverzichtbaren Mindest- und Durchschnittsanforderungen zu bestimmen (siehe BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 - BVerwGE 152, 330 Rn. 21).

    Aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erwächst kein genereller Anspruch auf Anerkennung eines Rücktrittsgrundes im Falle eines Dauerleidens, weil die hierdurch herbeigeführte Bevorzugung behinderter Prüflinge mit dem Prüfungszweck und dem prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit kollidiert (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 - BVerwGE 152, 330 Rn. 30).

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Der Eingriff ist gerechtfertigt, weil mit der Prüfung der Nachweis von in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen erbracht werden soll, die für die Berufsausübung erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ; vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 - Buchholz 451.33 SprG Nr. 4 Rn. 11 und vom 21. Juni 2017 - 6 C 4.16 - BVerwGE 159, 171 Rn. 11).

    Da die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes dem Prüfling im Vergleich zu den anderen Prüflingen eine weitere Chance zur Erbringung des Befähigungsnachweises eröffnet, darf die Anwendung der Rücktrittsregelung zu keiner gegenüber den anderen Prüflingen ungerechtfertigten Bevorzugung und nicht zu ungleichen Erfolgschancen führen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 47 f. und vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ).

  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 4.16

    Beeinträchtigung des Wissenschaftsbetriebs; Berufsfreiheit; Bestechung von

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Der Eingriff ist gerechtfertigt, weil mit der Prüfung der Nachweis von in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen erbracht werden soll, die für die Berufsausübung erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ; vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 - Buchholz 451.33 SprG Nr. 4 Rn. 11 und vom 21. Juni 2017 - 6 C 4.16 - BVerwGE 159, 171 Rn. 11).

    Denn die Prüfung ist kein Selbstzweck, sondern dient mit Blick auf die zukünftige Berufsausübung des Prüflings dem Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zum Erwerb einer bestimmten Qualifikation notwendig sind (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 4.16 - BVerwGE 159, 171 Rn. 11).

  • VG Freiburg, 30.08.2007 - 2 K 1667/07

    Keine Nachteilsausgleich durch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Klausur im

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Nicht zu entscheiden ist auch, ob im Falle einer Erkrankung an ADHS die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei berufsbezogenen Prüfungen ausgeschlossen ist, weil sich die Beeinträchtigungen auf eine Fähigkeit beziehen, die mit der Prüfung nachzuweisen ist (so OVG Münster, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 14 E 680/14 - juris Rn. 6 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 20. September 2017 - 12 K 488.16 - juris Rn. 18; VG Freiburg, Beschluss vom 30. August 2007 - 2 K 1667/07 - juris Rn. 8; VG Würzburg, Urteil vom 29. November 2017 - W 2 K 16.28 4 - juris Rn. 34 f.).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2019 - 2 ME 570/19

    ADHS; ADS; Behinderung; Chancengleichheit; chronische Erkrankung;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Nicht zu entscheiden ist auch, ob im Falle einer Erkrankung an ADHS die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei berufsbezogenen Prüfungen ausgeschlossen ist, weil sich die Beeinträchtigungen auf eine Fähigkeit beziehen, die mit der Prüfung nachzuweisen ist (so OVG Münster, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 14 E 680/14 - juris Rn. 6 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 20. September 2017 - 12 K 488.16 - juris Rn. 18; VG Freiburg, Beschluss vom 30. August 2007 - 2 K 1667/07 - juris Rn. 8; VG Würzburg, Urteil vom 29. November 2017 - W 2 K 16.28 4 - juris Rn. 34 f.).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Zum anderen soll vermieden werden, dass die Berufung auf den Anspruch auf Nachteilsausgleich missbräuchlich erfolgt, um sich unter Verletzung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1969 - 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 , vom 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; ebenso im Falle der Geltendmachung einer nicht für ausreichend erachteten Ausgleichsmaßnahme: Quapp, DVBl 2018, 80 ).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
    Zum anderen soll vermieden werden, dass die Berufung auf den Anspruch auf Nachteilsausgleich missbräuchlich erfolgt, um sich unter Verletzung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1969 - 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 , vom 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; ebenso im Falle der Geltendmachung einer nicht für ausreichend erachteten Ausgleichsmaßnahme: Quapp, DVBl 2018, 80 ).
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

  • VG Berlin, 20.09.2017 - 12 K 488.16

    Feststellung, dass das Bachelorstudium der Politikwissenschaft endgültig nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - 14 E 680/14

    Klage gegen eines Prüfungsbescheid des Landesjustizprüfungsamtes; Voraussetzungen

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung;

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit;

  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15

    Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit;

  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
  • BVerwG, 28.11.1980 - 7 C 54.78

    Arzt - Lösungsfeld - Antwortbogen - Prüfungschance - Schreibversehen -

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
  • BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses der Zweitwiederholung der ersten juristischen

  • BVerwG, 06.08.1968 - VII B 23.68
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2024 - 6 A 1849/22

    Prüfungsrücktritt Prüfungsunfähigkeit Erkrankung Glaubhaftmachung

    Ein Verstoß gegen das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG, vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 24.2.2021 - 6 C 1.20 -, BVerwGE 171, 334 = juris Rn. 17 m. w. N., wird mit dem Zulassungsvorbringen weder substantiiert behauptet noch ist dies sonst ersichtlich.
  • VG Ansbach, 29.11.2021 - AN 2 K 21.00348

    Berücksichtigung von Dauerleiden bei Prüfungen

    bb) Die Vorschriften nach § 4 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 5 Satz 3 ... sind im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678) verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. teleologisch zu reduzieren, dass die Annahme eines Nichtvertretenmüssens bzw. ein Ruhen der Bearbeitungsfrist bei Dauerleiden nicht in Betracht kommt.

    Den Prüflingen muss etwa eine gleiche Anzahl an Prüfungsversuchen zustehen und die Prüfer müssen an die Prüfungsleistungen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab ohne Rücksicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Prüflings anlegen (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678 Rn. 17).

    So kommt etwa die Anerkennung eines Rücktritts wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit in Betracht, wenn der Prüfling auf Grund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen (vgl. BVerwG U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678 Rn. 18).

    Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es mit Blick auf den Prüfungszweck über derartige Leistungsmängel hinwegzusehen und die der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Prüfungsleistung unberücksichtigt zu lassen (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678 Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20

    ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich

    Zum anderen ist auf der Grundlage des Vortrags in der Antragsbegründung und des bisherigen Sach- und Streitstandes jedenfalls nicht ersichtlich, dass bei dem Kläger in absehbarer Zeit eine Heilung oder wesentliche Symptomfreiheit zu erwarten ist (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Urt. v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 09.05.2022 - 7 ZB 21.1805

    Kein nachträglicher krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt bei Dauerleiden (hier:

    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Ob sich die Klägerin vorliegend auf die Möglichkeit eines nachträglichen Rücktritts berufen könnte, um (ebenfalls nachträglich) einen Nachteilsausgleich wegen ihres im Prüfungszeitpunkt unerkannten Dauerleidens für die zweite Wiederholungsprüfung geltend zu machen, kann offenbleiben (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris Rn. 27 ff.).

    Diese Obliegenheit des Prüflings gründet im Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Prüfungsrechtsverhältnis Anwendung beansprucht (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris LS 3, Rn. 28; Jeremias in Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 283).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 6 B 986/21

    Nachteilsausgleich; Schreibzeitverlängerung; juristischer Vorbereitungsdienst;

    vgl. zum Prüfungsrücktritt aufgrund eines Dauerleidens BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1.20 -, GewArch 2021, 246 = juris Rn. 24, wonach in einem solchen Fall allenfalls ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - 6 B 1232/22

    Eilrechtsschutz zur erneuten Ablegung einer Klausur im Bachelorstudiengang der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2021 - 6 C 1.20 -, BVerwGE 171, 334 = juris Rn. 19; Sächs. OVG, Urteil vom 6.4.2022 - 5 A 697/20 -, juris Rn. 40.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2021 - 6 C 1.20 -, a. a. O., juris Rn. 18; zu über eine allgemeine Examenspsychose hinausgehenden psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert: OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21.7.2014 - OVG 10 S 5.14 -, juris Rn. 18 m. w. N.

  • VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19

    Einsatz von Hilfsmitteln in einer mündlichen Prüfung zum Nachteilsausgleich

    Jene Zwecke verlangen es im Grundsatz, dass die Bedingungen, unter denen die Prüfungen abgelegt werden, möglichst gleich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 15; Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1/20 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    Ebenso wenig ist es mit ihm zu vereinbaren, der Klägerin mit dem Schriftdolmetscher ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, welches ihre bestehenden Nachteile überkompensiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210/85 - juris Rn. 6; Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 30 ff.; Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1/20 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 7 B 21.349

    Zur Bindung der Prüfungsbehörde an amtsärztliches Zeugnis

    Prüfungsunfähigkeit liegt nur vor, wenn die Leistungsfähigkeit des Prüflings im Zeitpunkt der Erbringung der Prüfungsleistung aufgrund einer akuten gesundheitlichen Beeinträchtigung erheblich vermindert ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 4.10.2007 - 7 ZB 07.2097 - juris Rn. 17; Quapp, DVBl. 2018, 80/81; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 249).

    (1) Die Geltendmachung von Verhinderung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit setzt voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit zu zeigen (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris LS 1).

  • VG Augsburg, 21.06.2022 - Au 8 K 21.2517

    Prüfungsrecht, Endgültig nicht bestandene Prüfung, Unverzüglicher

    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Diese Obliegenheit des Prüflings gründet im Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Prüfungsrechtsverhältnis Anwendung beansprucht (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris LS 3, Rn. 28; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 283).

  • VG Berlin, 09.01.2024 - 12 K 294.23
    Soweit ein medizinischer Sachverständiger dazu angehört werden soll, dass ADHS/ADS eine chronische Erkrankung sei, kann dies als wahr unterstellt werden (zu ADHS als Dauerleiden: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. November 2019 - 14 A 2071/16 - juris Rn. 47 ff.; nachfolgend BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2021- 6 C 1/20 - juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - 19 B 943/21

    Anspruch auf Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren wegen einer

  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 697/20

    Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Migräne; Attest; Beweislast;

  • VG Freiburg, 05.08.2021 - 1 K 3332/20

    Gewährung eines Nachteilsausgleichs für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen

  • VG Stuttgart, 07.04.2022 - 10 K 6237/20

    Kein Anspruch auf Prüfung durch zwei Prüfer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 19 B 539/23

    Chancengleichheit; Dauerleiden; Leistungsvermögen; Nachteilsausgleich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2023 - 19 E 224/23

    Erhebliche Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit eines Schülers durch

  • VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 129.22
  • VGH Hessen, 27.07.2023 - 6 A 184/23

    Prüfungsunfähigkeit wegen wegen infektionsbedingter oder psychovegetativer

  • VG Ansbach, 05.07.2023 - AN 2 E 23.1305

    Glaubhaftmachung einer Prüfungsbehinderung

  • VG München, 05.07.2022 - M 3 K 18.5793

    Nachteilsausgleich für eine Lese- und Rechtschreibstörung

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